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AGB Der Firma Easy Wohnmobile GmbH

 

Pflichten
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrsrechtliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Wohnmobil ist Eigentum der Easy Wohnmobile GmbH, Waldistrasse 18, CH-8134 Adliswil.
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeugs
Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgebracht, innen und aussen gereinigt, voll getankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben werden. Die Zeit für den Unterhalt des Mietfahrzeugs geht zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inklusive Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Verborgene Mängel, die bei der Übergabe an den Mieter nicht bemerkt wurden, können innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste und Übergabeprotokoll, die zu kontrollieren ist. Bei Rückgabe wird das Inventar anhand der Inventarliste und des Übergabeprotokolls kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Der Mieter hat einen Zuschlag von CHF 50 pro Stunde zu bezahlen.

Wartung
Der Mieter ist für den vorschriftsmässigen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle 500 km den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren. Unterhaltungskosten und Service werden gegen Vorweisung der Quittungen zurückvergütet.

Verbot
Im Wohnmobil ist das Rauchen untersagt! Im Wohnmobil dürfen keine Tiere mitgeführt werden. Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Das Wohnmobil darf nicht weitervermietet oder ausgeliehen werden. Die Benutzung des Wohnmobils ist für Personen verboten, die unter Medikamenten, Alkohol oder Rauschgifteinfluss stehen. Das Wohnmobil darf nicht für entgeltliche Personen- und Warentransporte verwendet werden. Das Wohnmobil darf nicht benutzt werden, um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen.

Haftung
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter haftet, wenn er das gemietete Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt des Mieters oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.

Übertretungen von Verkehrsvorschriften, Kosten und Gebühren
Für die Folgen von Verkehrsverletzungen, Bussen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreitung von Parkzeiten etc. haftet der Mieter. Dieselkosten, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst der Vermieterin zu melden. Diese entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Reparaturen, die ausgeführt werden ohne den Vermieter orientiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selber zu tragen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Quittung und Rückgabe der defekten Ersatzteile zurückerstattet.

Unfall
Jeder Unfall ist zwingend der örtlichen Polizei zu melden. Ebenso muss der Vermieter sofort telefonisch benachrichtigt werden (Tel. 0041 44 710 96 70, Fax: 0041 44 710 96 70, Mobil 0041 79 702 10 41 oder 0041 79 760 99 71). Der Mieter ist verpflichtet, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Das Protokoll muss vollständig mit Namen und Adressen allen Beteiligten und Zeugen ausgefüllt sein, sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Versicherungen.

Schäden
Bei einem Schaden ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Schäden, die durch den Mieter am Wohnmobil entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Für Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst, ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe der Fahrzeugpapiere. Falls dem Vermieter ein Bonusverlust entsteht, muss dieser vom Mieter übernommen werden.

Fahrzeug Versicherung
Unsere Fahrzeuge sind haftpflichtversichert mit unbegrenzter Deckung (Selbstbehalt CHF 1500 pro Schadenfall). Ebenso sind alle Fahrzeuge vollkaskoversichert (Selbstbehalt CHF 1500 pro Schadenfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso allfällige von der Versicherung abgelehnte Schäden, wie Grobfahrlässigkeit zum Beispiel wegen Alkohol, unsachgemässer Bedienung u.a..
Für Elementarereignisse wie Sturm (Mindestens 75km/h) Hagel und Einbruch muss ein Protokoll vom Platzwart oder der Polizei für die Versicherung erstellt werden. Schäden sind sonst vom Mieter zu tragen. Schäden im Wohnraum des Fahrzeuges, welche nicht von einer Kollision stammen, sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters. Bei der Fahrzeugübernahme ist der Selbstbehalt in Form einer Kaution in bar zu hinterlegen. Mieter im Alter unterhalb von 25 Jahren hinterlegen eine Kaution in Höhe von CHF 2500.
Die Kaution wird dem Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges in einwandfreiem Zustand zurückbezahlt. Bei notwendiger Reparatur am Fahrzeug wird die Kaution erst nach Wiederinstandsetzung des Fahrzeuges und unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes dem Mieter ausbezahlt.

Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen eine solche Versicherung abzuschliessen. Falls Sie vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten, entstehen Ihnen Annullierungskosten wie sie unter "Rücktritt aus dem Mietvertrag" beschrieben sind.

Rücktritt aus dem Mietvertrag
Wenn das Wohnmobil nicht bezogen oder die vorgesehene Mietdauer nicht voll ausgenützt wird, ist der Mietzins dennoch geschuldet.
Ist der Mieter aus triftigen Gründen verhindert, seine Ferien anzutreten, darf er einen Ersatzmieter an den Vermieter vermitteln. Kann die Lücke in der Mietdauer weder durch den Mieter noch durch den Vermieter selbst gefüllt werden, hat der Mieter 50% der Miete zu entrichten.
Wird die Übergabe des Wohnmobils durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie zum Beispiel wegen Nichtrückgabe durch einen Vormieter, durch Zerstörung oder bei Beschädigung des Wohnmobiles, bemühen wir uns um ein Ersatzfahrzeug. Wir sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden.

Reinigung
Falls bei der Fahrzeugrückgabe durch den Mieter die Reinigung gar nicht oder nur teilweise erfolgt ist, wird für die Aussenreinigung CHF 80 und für die Innenreinigung CHF 100 erhoben. Für eine komplette Reinigung mit WC und Abwassertank verlangen wir einen Pauschalbetrag von CHF 150. Eine zusätzliche Gebühr für Innenreinigung wird verrechnet, sollte das Fahrzeug starke Verschmutzungen oder Geruch von Tieren aufweisen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Domizil des Vermieters.

Ich bestätige, dass ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden habe und mit den darin genannten Bedingungen einverstanden bin.

 

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Ort und Datum                                         Der Mieter

 

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